Wintersemester 2010/11
Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, an der Universität Vechta zu studieren. Für das Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibverfahren zum Wintersemester 2010/11 finden Sie hier alle Informationen und Formulare, die Sie benötigen.
Bachelorstudiengänge
Bachelor Combined Studies mit Lehramtsoption und zulassungsfreien Studienfächern
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Bitte beachten Sie: In den Fächern Anglistik, Designpädagogik, Kunstpädagogik, Musikpädagogik und Sport müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen, dafür gelten besondere Termine. Informieren Sie sich auf den Seiten der betreffenden Fächer; Sie erreichen sie über den Link Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen.
Ende der Einschreibfrist: 30. September 2010
Einschreibantrag für das 1. Fachsemester
Hinweis: Es werden 21 Seiten gedruckt.
Zulassung in das Höhere Fachsemester sowie Antrag auf Fächer- oder Studiengangswechsel
Diesen Antrag füllen Sie bitte aus, wenn Sie sich in einem der oben genannten Studiengänge in ein höheres Fachsemester bewerben möchten bzw. wenn Sie einen Fächer- oder Studiengangswechsel anstreben. Bei einem Fächer- oder Studiengangswechsel in das erste Fachsemester (zulassungsbeschränkte Studienfächer/-gänge) verwenden Sie bitte den Zulassungsantrag für den Studiengang, in den Sie zugelassen werden wollen.
Bewerbungsfristen: es gelten die im Formular genannten Bewerbungsfristen.
Antrag auf Zulassung in Höhere Fachsemester bzw. auf Fächer-/Studiengangswechsel
Hinweis: Es werden 18 Seiten gedruckt.
Antrag auf Zulassung zum Parallelstudium
Wenn Sie bereits bei uns oder an einer anderen Universität eingeschrieben sind und sich bei uns für die Zulassung zu einem weiteren Studiengang bewerben, füllen Sie bitte zusätzlich zum Zulassungsantrag oder zum Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester einen Antrag auf Zulassung zum Parallelstudium aus.Bewerbungsfrist: Das Formular muss gleichzeitig mit Ihrem Zulassungsantrag eingereicht werden.
Antrag auf Zulassung zum Parallelstudium
Hinweis: Es werden 8 Seiten gedruckt.
Für folgende Studiengänge/-fächer ist die Bewerbungsfrist am 15.07.2010 abgelaufen:
Eine Bewerbung für das 1. Fachsemester ist erst wieder zum Wintersemester 2011/12 möglich!
Bachelor Combined Studies mit Lehramtsoption und den zulassungsbeschränkten Studienfächern Germanistik, Kulturwissenschaften, Mathematik und Sachunterricht
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Bachelor Dienstleistungsmanagement (zulassungsbeschränkt)
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Bachelor Gerontologie (zulassungsbeschränkt)
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Bachelor Soziale Arbeit in Humandiensten (zulassungsbeschränkt)
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Bevorzugte Zulassung
Wenn Sie im Wintersemester 2009/10
den von uns zugewiesenen Studienplatz nicht annehmen konnten (Grund:
Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ o. ä.), können Sie im Wintersemester
2010/11 bevorzugt zugelassen werden. Füllen Sie bitte den
entsprechenden Zulassungsantrag aus (siehe oben) und reichen Sie
zusätzlich folgende Dokumente ein:
- den Zulassungsbescheid vom Vorjahr im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie und
- die amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Dienstzeitbescheinigung.
Masterstudiengänge
Master of Education für Grund- und Hauptschule, Master of Education für Realschule
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Bewerbungsfrist: 21. September 2010
Antrag auf Zulassung für das 1. Fachsemester für externe Bewerber/innen - zu dieser Gruppe zählen neben Bewerber/innen aus anderen Universitäten auch solche, die im Sommersemester 2010 nicht bei uns eingeschrieben waren oder bereits einen Masterstudiengang bei uns abgeschlossen haben.
Änderungsantrag für interne Bewerber/innen - zu dieser Gruppe zählen Sie, wenn Sie derzeit Ihren Abschluss im Bachelor Combined Studies bzw. Sozial-, Kultur- und Naturwissenschaften machen und nahtlos in den M.Ed. übergehen möchten.
Master Erweiterungsfach Musik
Das
Studium des Erweiterungsfaches Musik setzt voraus, dass Sie für den
Studiengang Master of Education Grund- und Hauptschule oder Master of
Education Realschule zugelassen sind oder diesen oder einen
gleichwertigen Abschluss an der Universität Vechta oder einer anderen
Universität erworben haben. Darüber hinaus müssen Sie Ihre besondere
Eignung durch den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung
voraus. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig beim Fach Musik.
Bewerbungsfrist: 30. September 2010
Antrag auf Zulassung für das 1. Fachsemester
Hinweis: Es werden 17 Seiten gedruckt.
Für folgende Masterstudiengänge ist die Bewerbungsfrist am 15.08.2010 abgelaufen:
Eine Bewerbung für das 1. Fachsemester ist erst wieder zum Wintersemester 2011/12 möglich!
Master Gerontologie
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Master Social Work
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Zulassung in das Höhere Fachsemester sowie Antrag auf Fächer- oder Studiengangswechsel
Diesen Antrag füllen Sie bitte aus, wenn Sie sich in einem der oben genannten Studiengänge in ein höheres Fachsemester bewerben möchten bzw. wenn Sie einen Fächer- oder Studiengangswechsel anstreben. Bei einem Fächer- oder Studiengangswechsel in das erste Fachsemester (zulassungsbeschränkte Studienfächer/-gänge) verwenden Sie bitte den Zulassungsantrag für den Studiengang, in den Sie zugelassen werden wollen.
Bewerbungsfristen: Es gelten die im Formular genannten Bewerbungsfristen.
Antrag auf Zulassung in Höhere Fachsemester bzw. auf Fächer-/Studiengangswechsel
Hinweis: Es werden 18 Seiten gedruckt.
Antrag auf Zulassung zum Parallelstudium
Wenn Sie bereits bei uns oder an einer anderen Universität eingeschrieben sind und sich bei uns für die Zulassung zu einem weiteren Studiengang bewerben, füllen Sie bitte zusätzlich zum Zulassungsantrag oder zum Antrag auf Zulassung in ein Höheres Fachsemester einen Antrag auf Zulassung zum Parallelstudium aus.
Bewerbungsfrist: Das Formular muss gleichzeitig mit Ihrem Zulassungsantrag eingereicht werden.
Antrag auf Zulassung zum Parallelstudium
Hinweis: Es werden 8 Seiten gedruckt.
Allgemeine Informationen für alle Studiengänge
Hier können Sie sich das Informationsblatt zum Härtefallantrag herunterladen.
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zu den Studiengängen.
Drucken Sie bitte alle Formulare vollständig aus. Die Anträge enthalten wichtige Informationen, die Sie lesen und unbedingt beachten müssen.
Sortieren Sie alle notwendigen Unterlagen in der im Formular angegebenen Reihenfolge und senden Sie Ihre vollständige Bewerbung an das Immatrikulationsamt der Universität Vechta. Die Einhaltung der Reihenfolge der Unterlagen unterstützt uns bei der Bearbeitung und beschleunigt sie.
Sie dürfen sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Bei mehreren Bewerbungen einer Person wird nur die zuletzt eingegangene Bewerbung berücksichtigt. Wenn uns zwei Bewerbungen derselben Person am selben Tag erreichen, entscheidet das Los.
Sollten Sie sich im Ausland befinden oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, sich selbst um die Abwicklung Ihrer Studienbewerbung zu kümmern, können Sie durch eine Vollmacht eine andere Person beauftragen, Ihre Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen. Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular aus und reichen Sie es im Original ein:
Vollmacht
Hinweis für internationale Studienbewerber/innen
Bewerbungsschluss für alle Studiengänge war der 15. Juli 2010. Den Zulassungsantrag sowie weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office.